Blitzschutz - Kontrollen
 

Ziel und Zweck

Blitzschutzanlagen (BSA) müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind.

Blitzschutzanlagen haben Bauten und Anlagen sowie die sich darin aufhaltenden Personen und Tiere vor den Auswirkungen von Blitzschlägen zu schützen.

Abnahmekontrollen:
Blitzschutzanlagen (BSA) sind bei Erstellung auf richtige Ausführung zu überprüfen.

Periodische Kontr. bei pflichtiger & freiwilliger BSA:
Blitzschutzanlagen sind alle zehn Jahre zu kontrollieren.

Kontrolle nach Blitzschlag:
Nach einem Blitzschlag hat der Anlageeigentümer Meldung an eine Fachperson für BSA zu erstatten, damit die Anlage
kontrolliert werden kann.

Betriebsbereitschaft und Wartung:
Anlageeigentümer sind dafür verantwortlich, dass die Blitzschutzanlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und
jederzeit betriebsbereit sind.

Durch die Fachprüfung zur zertifizierten Fachperson für Blitzschutzanlagen (BSA) haben wir die Kompetenz, gesamtschweizerisch Blitzschutzanlagen zu prüfen.

 

Unsere Aufgaben sind:

Kontrolle der BSA auf Sicht, auf Festigkeit und Zustand, elektrische Messung der Fang- und Ableiter auf genügenden Wert.

Protokollerstellung über den Zustand der BSA.

Beratung von Hauseigentümern, Planungsbüros, Ingenieuren und Architekten. Empfehlung von notwendigen Massnahmen für eine funktionstüchtige BSA.

Überwachung der vorschriftsgemässen Ausführung bei der Erstellung einer BSA bereits beim Fundament und Abnahme der fertig erstellten Anlage. 

 

Für Ihre Sicherheit:

Wir unterstehen der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen VKF, arbeiten
nach den Grundsätzen aus den Brandschutzrichtlinien -Blitzschutzanlagen- und wenden die Leitsätze 4022 des SEV an.

 

 
     
       
     

 

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